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Willkommen im Süden Sardiniens
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| Mietvertragsbedingungen |
Für den durch die Vermittlerin vermittelten Mietvertrag zwischen dem Anmelder (nachfolgend Mieter genannt) und dem jeweiligen Vermieter gelten die nachfolgend aufgeführten Vertragsbedingungen:
- Der Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt durch Zugang des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars bei der Vermittlerin und Annahme durch den Vermieter zustande.
- Die Vermittlerin besitzt im Hinblick auf das Zustandekommen des Mietvertrags Abschlussvollmacht für den Vermieter.
- Der Vermieter schuldet die vorübergehende Überlassung des in der Anmeldung näher bezeichneten Mietobjekts für den in der Anmeldung bezeichneten Mietzeitraum. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietzins zu bezahlen.
- Vertragsgrundlage sind die im Katalog (oder auf der Internethomepage www.sardinienhaus.com) ausgewiesenen Leistungsmerkmale des entsprechenden Mietobjektes und die bei Vertragsschluss gültige Preisliste und die Bestimmungen des Mietvertrags. Nebenabreden, die die geschuldeten Leistungen inhaltlich modifizieren, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Zuzüglich zu dem in der Preisliste ausgewiesenen Tagespreis, wird eine Pauschale in Höhe von € 95 für die, durch das Centro Servizi Baia del Sole zu erbringende Endreinigung des Mietobjekts und Betreuung vor Ort fällig (Leistungsbeschreibung siehe Serviceleistungen). Dieser Betrag ist nicht Teil des im Mietvertrag ausgewiesenen Betrages und ist am ersten Miettag vor Einzug in das Mietobjekt in bar an den örtlichen Empfangspartner zu entrichten. Für Ankünfte nach 20 Uhr erheben die Empfangspartner vor Ort eine Pauschale in Höhe von € 25. Diese ist ebenfalls direkt vor Ort an den Empfangspartner zu zahlen.
- Der Bezug des Mietobjektes ist am Tag des vereinbarten Mietbeginns ab 9.00 Uhr (Ortszeit) möglich; am Tag des Mietendes hat der Mieter das Mietobjekt bis spätestens 16.30 Uhr (Ortszeit) zu verlassen.
- Bei der Bemessung des Mietzinses wird jeder angebrochene Tag berechnet, es sei denn, das Mietobjekt wird am Tag des Mietbeginns erst nach 19.00 Uhr (Ortszeit) bezogen oder am Tag des Endes des Mietverhältnisses vor 8.00 Uhr (Ortszeit) verlassen. In diesem Fall wird der betreffende Tag jeweils zur Hälfte berechnet. Der Mieter muss das gewünschte Abweichen der Mietzeit mit seiner Anmeldung anzeigen.
- Das Inkasso des Mietzinses erfolgt durch die Vermittlerin.
- Vermittlerin und Vermieter sind berechtigt, einen fehlerhaft berechneten Mietzins nachträglich zu berichtigen.
- Der Vermieter ist berechtigt, mit Abschluss des Mietvertrags eine Vorauszahlung in Höhe von 30% auf den Mietzins zu verlangen. Die Vorauszahlung wird am Tage der Zusendung einer Ausfertigung des Mietvertrages an den Mieter fällig. Der Restbetrag wird spätestens 40 Tage vor Mietbeginn fällig und ist ohne gesonderte Aufforderung durch den Vermieter bzw. die Vermittlerin auf eines der im Mietvertrag bezeichneten Konten oder per PayPal zu überweisen.
- Sollte wegen kurzfristiger Anreise eines Mieters die Vorauszahlung des fälligen Betrages unmöglich oder erheblich erschwert sein, so erfolgt die Überlassung der Unterkunft nur gegen Unterzeichnung einer Bankeinzugsermächtigung des Mieters zugunsten der Vermittlerin.
- Der Mieter ist verpflichtet vor Beginn der Mietzeit eine Kaution in Höhe von 200,- € zu hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt ausschließlich durch Barhinterlegung am Tag des Mietbeginns am Ort des Mietobjekts.
- Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter den Zutritt zur Ferienwohnung zu verweigern, sofern Miete und/oder Kaution nicht rechtzeitig und vollständig vor Mietbeginn bezahlt bzw. hinterlegt wurden.
- Dem Mieter wird bis zum Mietbeginn ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt. Der Rücktritt vom Mietvertrag ist gegenüber der Vermittlerin zu erklären. Für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen kann der Vermieter Ersatz verlangen. Somit werden bei Rücktritt vom Mietvertrag bis zum 90. Tag vor Mietbeginn 10%, bis zum 45. Tag vor Mietbeginn 33%, bis zum 30. Tag vor Mietbeginn 66%, bis zum 5. Tag vor Mietbeginn 95% und bei weniger als 5 Tagen vor Mietbeginn 100% des Mietzinses fällig. Für die genannten Zeitpunkte ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Vermittlerin ausschlaggebend. Rücktritt oder Kündigung des Mietvertrags nach Mietantritt sind mit der Folge ausgeschlossen, dass der Mieter auch im Falle der Nichtinanspruchnahme seines Überlassungsrechts den vollen Mietzins zu entrichten hat.
- Die Ansprüche des Vermieters entfallen, wenn der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einen adäquaten Ersatzmieter stellt und es mit diesem zum Vertragsabschluss kommt.
- Wird die Durchführung des Mietvertrags infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Mietvertrag kündigen. Der Vermieter kann für seine bereits erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen vom Mieter Ersatz verlangen.
- Der Mieter und die von ihm angemeldeten Personen sind verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln. Bei der Abreise ist das Mietobjekt und das jeweilige Inventar, insbesondere Küchenvorrichtungen und Geschirr, gereinigt, aufgeräumt und besenrein zu übergeben. Der Übergabetermin wird bei Einzug in das Mietobjekt oder während der Mietzeit jeweils im Einzelfall vereinbart.
- Der Mieter haftet für alle Personen die das Mietobjekt bewohnen hinsichtlich verursachter Schäden am Mietobjekt.
- Der Mieter ist verpflichtet, Mängel des Mietobjekts unverzüglich anzuzeigen und von dem Vermieter oder einem Vertreter des Vermieters gegebenenfalls vor Ort protokollieren zu lassen. Es reicht nicht aus, den Mangel erst nach dem Auszug bei dem Vermieter oder der Vermittlerin anzuzeigen.
- Den Mieter trifft eine Schadensminderungspflicht für den Fall auftretender Leistungsstörungen. Verstößt er gegen die Verpflichtung, eventuell auftretende Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, so sind jegliche Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter ausgeschlossen und können Schadenersatz des Vermieters gegen den Mieter begründen.
- Als Mängel des Mietobjektes gelten nur solche, die bereits am Tag des Einzugs vorhanden waren. Für die rechtzeitige Mängelrüge sowie das Vorhandensein des behaupteten Mangels ist der Mieter beweispflichtig.
- Der Vermieter ist verpflichtet, den angezeigten Mangel in angemessener Frist zu beseitigen. Hierbei ist Abhilfe nach ortsüblichen Maßstäben zu leisten.
- Die Aufbewahrung von Wertgegenständen im Mietobjekt erfolgt auf Risiko des Mieters. Den Vermieter trifft im Falle des Verlustes oder Diebstahls keine Haftung.
- Der Mieter wurde darauf hingewiesen, dass technische und bauliche Sicherheitsbestimmungen sowie die Qualität der Sanitär-, Schlaf- und Wohnungseinrichtungen in Sardinien nicht immer den Standards des Heimatlandes des Mieters entsprechen. In Küstennähe ist darüber hinaus mit Lärmbelästigung durch Ferienanlagen zu rechnen. Aus solchen und sonstigen ortsüblichen Gegebenheiten können Mängel des Mietgegenstandes nicht resultieren.
- Der Vermieter haftet für die Beschaffenheit des Mietgegenstandes, die gemäß Mietprospekt oder Internethomepage zugesagt wurde. Vermieter und Vermittlerin können jedoch bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Änderung zu den Angaben im Katalog erklären. Der Mieter ist hierüber vor Annahme des Mietvertrags durch den Vermieter aufzuklären.
- Der Vermieter ist bemüht, gewünschte Verschiebungen der Mietzeit zu berücksichtigen, sofern ihre Durchführung möglich und angemessen ist.
- Die Haftung des Vermieters für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf den dreifachen Mietzins beschränkt, sofern der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Eine Haftung des Vermieters für höhere Gewalt scheidet aus.
- Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter wegen mangelhafter Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung muss der Mieter innerhalb eines Monats nach der vertraglich vereinbarten Beendigung des Mietverhältnisses bei dem Vermieter oder der Vermittlerin schriftlich geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde.
- Der Gerichtsstand richtet sich nach geltendem Recht.
- Dieser Vertrag kommt aufgrund der Bestimmungen des dispositiven Rechts zustande.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.
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